Ausstellungsordnungen zur 28. Bundes-Rammlerschau
am 25. und 26. Januar 2025 in der Messe Magdeburg
Der Landesverband der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalt e. V. richtet im Auftrag des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchenzüchter (ZDRK e. V.) in der Messe Magdeburg am 25. und 26. Januar 2025 die 28. Bundes-Rammlerschau (28. BRS 2025) aus. Zur 28. BRS 2025 besteht eine Tierzahlbegrenzung von 7.200 Kaninchen und ist folgende Abteilungen untergliedert:
Der Landesverband der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalt e. V. richtet gemeinsam mit der 25. BRS 2025 seine 33. Landesverbandsschau mit einer angeschlossenen offenen Exponatenschau der HuK-Gruppen im ZDRK aus. Zur 33. Landesverbandsschau sind nur Mitglieder des Landesverbandes Sachsen-Anhalts ausstellungsberechtigt. Sofern die gemeldeten Kaninchen ein anderen Täto als "G" tragen (z.B. Mitglied in einem sachsen-anhaltinischen Club), ist eine Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Verein unbedingt erforderlich. Näher Informationen und die Ausstellungsordnung findet Ihr hier: [Link]
Ausstellungsordnungen
Meldeverfahren, Meldetermine und Tierzahlbergenzung
28. BRS 2025 kann sowohl Online als auch in Papierform gemeldet werden. Die Onlinemeldung ist ab dem
1. August 2024 geschaltet. Der Link zur Anmeldung wird hier ab dem 1. August 2024 bereitgestellt. Für die Papieranmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr inkl. der Portokosten von 5,00 EUR erhoben. Der Papieranmeldebogen wird hier ebenfalls ab dem 1. August 2024 und in der Augustausgabe der Kaninchen-Zeitung veröffentlicht. Papieranmeldungen, die vor dem 1. August 2024 eingehen, werden nach Eingang (Poststempel) in die EDV eingegeben und erst ab dem 2. August 2024.
Aufgrund der Tierzahlbegrenzung werden für das Online- und Papiermeldeverfahren zwei unterschiedliche Meldetermine festgelegt:
Für die 28. BRS 2025 besteht eine Tierzahlbegrenzung von 7.200 Kaninchen. Eine Einschränkung pro Aussteller erfolgt nicht. Jede Ausstellerin und jeder Aussteller kann so viele Tiere melden, wie sie oder er möchte.
Was passiert, wenn die Tierzahlbegrenzung erreicht wird?
Wenn die Tierzahlbegrenzung von 7.200 Tieren erreicht ist, wird die Online-Anmeldung geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt werden auch keine Papiermeldungen mehr angenommen. Die Möglichkeit bereits erfasste Meldungen zu verändern z.B. Kennzeichnungen, Verkaufspreise, Geschlechter bei den Abteilungen wo 1,0 und 0,1 zugelassen sind, bestehen unabhängig davon bis zum 15.12.2024 weiter. Papiermeldungen werden ab diesem Zeitpunkt gesammelt und werden dann an die Aussteller mit einem Hinweis, dass die Tierzahlbergenzung erreich ist, zurückgeschickt.
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