Landesverband der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalt e.V.
Landesverband der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalt e.V.

Ausstellungsordnungen zur 28. Bundes-Rammlerschau

am 25. und 26. Januar 2025 in der Messe Magdeburg

Der Landesverband der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalt e. V. richtet im Auftrag des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchenzüchter (ZDRK e. V.) in der Messe Magdeburg am 25. und 26. Januar 2025 die 28. Bundes-Rammlerschau (28. BRS 2025) aus. Zur 28. BRS 2025 besteht eine Tierzahlbegrenzung von 7.200 Kaninchen und ist folgende Abteilungen untergliedert:

 

  • Allgemeine Klasse: Hier sind ausnahmslos Rammler (1,0) zugelassen. Es besteht eine Verkaufspflicht von 50 Prozent der gemeldeten Kaninchen. 
  • Jugendabteilung: Hier sind ausnahmslos Rammler (1,0) von Jugendzüchterinnen und -züchtern zugelassen. Auch in dieser Abteilung besteht eine Verkaufspflicht vion 50 Prozent der gemeldeten Kaninchen. 
  • Erhaltungszuchten: Hier sind die Rassen Meißner Widder (alle Farbschläge), Deutsche Großsilber (alle Farbschläge), Englische Widder (alle Fabrschläge), Marderkaninchen (alle Farbschläge, keine Großmarder), Japaner, Rheinische Schecken, Luxkaninchen, Angora (alle Farbschläge), Fuchskaninchen (alle Farbschläge) zugelassen. In dieser Abteilung sind Rammler (1,0) und Häsinnen (0,1) zugelassen. Nach Beschluss des erweiterten Präsidiums werden in dieser Abteilung zur 28. BRS 2025 Deutsche Meister- und, sofern die Meldezahlen erreicht werden, Deutsche Vize-Meistertitel vergeben. Voraussetzung ist die Entrichtung des Zuchtgruppenzuschlages von 7,00 EUR je Zuchtgruppe. Durch den ZDRK wird diese Abteilung mit 50 Prozent des Kostenbeitrages je Tier gefördert. 
  • 2. Vergleichsschau der Langhaarzüchter im ZDRK: In dieser Abteilung können ebenfalls Rammler (1,0) und Häsinnen (0,1) ausgestellt werden. Zugelassen sind alle Rassen der Langhaarkaninchen gemäß dem Bewertungsstandard 2018. Hier werden Rassemeister vergeben. Die Einzelheiten dazu regelt die gesonderte Ausstellungsordnung.

​Der Landesverband der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalt e. V. richtet gemeinsam mit der 25. BRS 2025 seine 33. Landesverbandsschau mit einer angeschlossenen offenen Exponatenschau der HuK-Gruppen im ZDRK aus. Zur 33. Landesverbandsschau sind nur Mitglieder des Landesverbandes Sachsen-Anhalts ausstellungsberechtigt. Sofern die gemeldeten Kaninchen ein anderen Täto als "G" tragen (z.B. Mitglied in einem sachsen-anhaltinischen Club), ist eine Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Verein unbedingt erforderlich. Näher Informationen und die Ausstellungsordnung findet Ihr hier: [Link]

Ausstellungsordnungen

Ausstellungsordnung zur 28. BRS 2025
Ausstellungsordnung zur 28. Bundes-Rammlerschau 2025 am 25./26.01.2025 in der Messe Magdeburg für die Abteilungen der Allgemeine Klasse, der Jugendabteilung und der Abteilung der Erhaltungszuchten.
Ausstellungsordnung 28. BRS 2025_Final.p[...]
PDF-Dokument [165.1 KB]
Ausstellungsordnung zur 2. Vergleichsschau der Langhaarzüchter (Entwurf)
Ausstellungsordnung zur 2. Vergleichsschau der Langhaarzüchterinnen und - züchter im ZDRK (Abteilung der 28. BRS).
Ausstellungsordnung zur 2. Allgemeinen S[...]
PDF-Dokument [117.1 KB]

Meldeverfahren, Meldetermine und Tierzahlbergenzung

28. BRS 2025 kann sowohl Online als auch in Papierform gemeldet werden. Die Onlinemeldung ist ab dem 

1. August 2024 geschaltet. Der Link zur Anmeldung wird hier ab dem 1. August 2024 bereitgestellt. Für die Papieranmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr inkl. der Portokosten von 5,00 EUR erhoben. Der Papieranmeldebogen wird hier ebenfalls ab dem 1. August 2024 und in der Augustausgabe der Kaninchen-Zeitung veröffentlicht. Papieranmeldungen, die vor dem 1. August 2024 eingehen, werden nach Eingang (Poststempel) in die EDV eingegeben und erst ab dem 2. August 2024. 

 

Aufgrund der Tierzahlbegrenzung werden für das Online- und Papiermeldeverfahren zwei unterschiedliche Meldetermine festgelegt: 

  • Meldeschluss für die Onlinemeldung: 15. Dezember 2024 um 22:00 Uhr
  • Meldeschluss für die Papiermeldung: 30. November 2024 (Poststempel)

Für die 28. BRS 2025 besteht eine Tierzahlbegrenzung von 7.200 Kaninchen. Eine Einschränkung pro Aussteller erfolgt nicht. Jede Ausstellerin und jeder Aussteller kann so viele Tiere melden, wie sie oder er möchte.

 

Was passiert, wenn die Tierzahlbegrenzung erreicht wird?

Wenn die Tierzahlbegrenzung von 7.200 Tieren erreicht ist, wird die Online-Anmeldung geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt werden auch keine Papiermeldungen mehr angenommen. Die Möglichkeit bereits erfasste Meldungen zu verändern z.B. Kennzeichnungen, Verkaufspreise, Geschlechter bei den Abteilungen wo 1,0 und 0,1 zugelassen sind, bestehen unabhängig davon bis zum 15.12.2024 weiter. Papiermeldungen werden ab diesem Zeitpunkt gesammelt und werden dann an die Aussteller mit einem Hinweis, dass die Tierzahlbergenzung erreich ist, zurückgeschickt. 

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Das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat einen Ratgeber mit Steuertipps für Vereine heraus gegeben. Mit dieser Broschüre sollen die vielen ehrenamtlichen Vorstände und Mitglieder der Vereine bei iherer Arbeit unterstützt werden. mehr ...

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