Finanzverwaltung des Vereins

Gemeinnützige Vereine dürfen für finanzielle Zuwendungen oder für Sachzuwendungen Bescheinigungen ausstellen, die die Spenderin oder der Spender beim Finanzamt vorlegen kann.
Durch das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt wurde ein Ratgeber mit Steuertipps für Vereine und durch die Oberfinanzdirektion Magdeburg wurden Formulare für das Ausstellen einer Spenden- und Sachbescheinigung veröffentlicht.
Das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat eine Broschüre rund um die Finanzverwaltung von Verein heraus gegeben. Diese kann auch unter www.fm.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden.
Steuertipps_Vereine.2011.pdf
PDF-Dokument [1.4 MB]
Dieses Formular kann von gemeinnützigen Vereinen in Sachsen-Anhalt zur Bestätigung von Geldzuwendungen verwendet werden.
Spendenbescheinigung.pdf
PDF-Dokument [404.7 KB]
Dieses Formular kann von gemeinnützigen Vereine in Sachsen-Anhalt zur Bestätigung von Sachzuwendungen verwendet werden.
Sachzuwendungen.pdf
PDF-Dokument [408.8 KB]

