Landesverband der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalt e.V.
Landesverband der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalt e.V.

Klassenweise Preisvergabe

Ein Buch mit sieben Siegeln?

Von Henry Majaura

Einführung

 

Wer kennt Szenario nicht? Während seiner kurzen Ansprache zum Beginn der Bewertung versucht sich der Redner im Erklären dessen, was an Preisen vorliegt und wie diese möglichst zu vergeben sind in der Hoffnung, die Preisrichter, die anschließend noch ca. 70 Kaninchen zu bewerten haben, werden sich seiner Worte erinnern. Wo gibt es das nicht? Der Ausstellungsleiter kämpft mit einer Flut von Notizen und Zetteln mit diesem und jenem Vermerk, was zur besonderen Beachtung während der Preisvergabe zu berücksichtigen ist. Wo kommt das nicht vor? Nach getaner Bewertungsarbeit neigt sich die Preisverteilung dem Ende entgegen. Doch da erschallt ein Ruf durch das Lokal: „Halt, den Pokal hier habe ich noch vergessen! Den müssen wir noch vergeben!" Es wird gestrichen, verbessert und alles beginnt von vorn.

Planung der Preisrichter

 

Eine gelungene Preisvergabe beginnt mit der Planung der Preisrichter. Gemäß § 21 AAB besteht eine Preisrichterkollektion aus maximal 80 Tieren, wenn überwiegend Einzeltiere, 72 Tieren wenn überwiegend Zuchtgruppen und 68 Tieren, wenn im ABCD-Modus oder ähnlich bewertet wird. Die Verfahrensweise zur Abrechnung von Mehrkollektionen regelt §28 AAB: "Bei unvorhergesehenem Überschreiten der Tierzahl z.b. durch Ausfall eines Preisrichters ist die Ausstellungsleitung in der Nachweispflicht". Dies ist allerdings nicht verbindlich für die Ausstellungsleitung. Verbindlich aber ist, dass kein Preisrichter ermächtigt ist, mehr als die zugelassene Tierzahl zu bewerten. Jeder Ausstellungsleiter, der in seiner Kalkulation das Überschreiten der maximalen Tierzahl vorsieht, handelt unfair oder rechnet offenbar Beziehungen, die mit der Arbeit der Preisrichter nichts zu tun haben, mit ein.

  • Der Preisrichter handelt mit Pokalen, bringt diese portofrei gleich mit und rechnet weitere Kosten daher nicht ab. 
  • Den Preisrichter kenne ich schon, solange ich Kaninchen züchte und der macht das für mich. 
  • Sollte der PR darauf nicht eingehen, war er das letzte Mal hier...

 

Niemand kann erwarten, dass ein Preisrichter nach mehr als 80 Tieren noch über die erforderliche Spannung, Aufnahme- und Wertungsfähigkeit verfügt, um einen fairen Wettbewerb aller Aussteller unter gleichen Bedingungen zu gewährleisten. Entsprechend ist es ein Gebot der Fairness, sich an die Vorgaben der AAB zu halten (geringfügige Überschreitungen können toleriert werden, sind aber abzurechnen). Bei unvorhergesehenem Überschreiten der Tierzahl z.b. durch Ausfall eines Preisrichters ist die Ausstellungsleitung in der Nachweispflicht.

Geldpreise auf Einzeltiere

 

Gemäß AAB sind Geldpreise so zu vergeben, dass mindestens 1/3 des Kostenbeitrages als Preisgeld zur Verfügung steht.

 

Beispiel: Zur Vereinsschau wurden 64 Kaninchen gemeldet. Das Standgeld betrug 4,00 €. Davon sollen 1,50 € in die Preisvergabe fließen, wovon 1,00 € je Tier auf Einzeltiere entfallen. Somit kommen auf 64 Einzeltiere á 1,00 € Preisgeld = 64,00 € an Geldpreisen. 0,50 € verbleiben für die Zuchtgruppe, in Summe = 32,00 €, die hier nicht weiter betrachtet werden. Zur Vergabe der Einzelpreise gibt es zwei Möglichkeiten:

 

1. Die AL schreibt dem Preisrichter nach § 25 AAB die zu vergebenden Preise nach Anzahl je Rasse und jeweiligem Geldwert vor (fett gedruckt):

Tabelle 1: Klassenweise Vergabe von Geldpreisen

Dabei wird es vorkommen, dass gleich hoch bewertete Tiere unterschiedliche Preise erhalten. Der Preisrichter wird hier die Regelung anwenden, wie sie die AAB in vorsieht. Bei absoluter Gleichheit entscheidet sein Ermessen.

 

2. Die AL schreibt nach § 25 AAB die zu vergebende Gesamtsumme vor. Dabei hat sie die Höhe der einzelnen Preisgelder zu benennen (fett gedruckt).

Tabelle 2: Vorgabe der Preisgelder

Hier hat der Preisrichter die Möglichkeit, Punktgleichheiten in gewissem Umfange zu berücksichtigen und das Bewertungsergebnis in die Preisstaffelung einfließen zu lassen. Vom Grundsatz der klassen- und/oder rassenweise Vergabe wird er nicht abweichen, jedoch gravierende Unterschiede berücksichtigen. Im genannten Beispiel könnten die Loh überdurchschnittlich gut, die Kleinwidder eher mäßig gut bewertet worden sein. Hier wird der Preisrichter der deutlich besseren Rasse einen kleinen Bonus gewähren, den er der schwächer bewerteten Rasse abzieht. Die Lohkaninchen erhalten z.B. drei I. und einen II. Preis (= 11,00 €) und die Deutschen Kleinwidder je drei II. und III. Preise (= 9,00 €). Ein solcher Ausgleich i.H. v. 10% bis 20% des Preisgeldes sollte toleriert werden. Im Unterschied zu Tabelle 1 ergibt sich dann eine geänderte Preisvergabe, die sich aber an dem Grundsatz der klassenweisen Vergabe anlehnt, da die Anzahl der Preise je Rasse im wesentlichen eingehalten wurde.

Geld- und Ehrenpreise auf Zuchtgruppen

 

„Geldpreise und Ehrenpreise werden ab Kreisverbandsschauen klassenweise vergeben. Auf Ortsschauen können diese durchgehend vergeben werden." (§ 23 AAB)"

 

Auf kleineren Schauen eine klassenweise Preisvergabe auf Zuchtgruppen durchführen zu wollen ist müßig. Es sei denn, eine Rasse dominiert die Schau deutlich, was bei ca. 20 Tieren und mehr der Fall ist. Diese kann dann als gesonderte Klasse behandelt werden. Für die durchgehende Verteilung schreibt der Ausstellungsleiter dem Preisrichter die zu vergebenden Preise vor:

Tabelle 4: Durchgehende Preisverteilung auf Zuchtgruppen

Weitere Vorgaben sind nicht erforderlich. Der Preisrichter vergibt in der dargestellten Reihenfolge die Ehren- und anschließend die Geldpreise bis das Budget verbraucht ist. 

 

Vorsicht Falle: AB-Bewertung

 

Von der AB-Bewertung sollte, wenn Preise auf Einzeltiere geplant sind, abgesehen werden. Neigt ein Preisrichter z.b. überdurchschnittlich oft zur Vergabe von 14,5 Punkten in der Position 3, dann werden diese Tiere bevorzugt bedient, was unter Umständen das Bild verfälschen wird.

 

Ehrenpreise auf Einzeltiere bei mittelgroßen Schauen

 

Immer beliebter werden zum Saisonausklang Rammlerschauen. Auf ihnen werden ausschließlich Einzeltiere vorgestellt und ein Zuchtgruppenwettbewerb findet nicht statt. Hier kommt der klassenweisen Preisvergabe ein hohes Maß an Bedeutung zu, denn bei einer durchgehenden Preisvergabe würde ein Großteil der Rassen nicht oder nur sehr schwach berücksichtigt werden.

 

Beispiel: Ein Kreisverband richtet eine Rammlerschau aus, zu der 515 Tiere gemeldet wurden. An Preisen stehen zur Verfügung:

 

  • 5 Stiftungsehrenpreise von Sponsoren, 
  • 40 Ehrenschleifen und 
  • 40 Ehrenpreise zur Verfügung. 

 

Insgesamt stehen also 85 Preise zur Verfügung. Hier ist es zweckmäßig, die Preise in Kategorien und nachfolgend in Ränge zu gliedern.

 

Kategorie 1 erfasst alle hochwertigen Preise, die in vergleichsweise sehr geringer Anzahl zur Verfügung stehen. Im Beispiel wären dies die 5 Stiftungsehrenpreise.

 

Kategorie 2 erfasst alle Preise, die in reichlicher Anzahl zur Verfügung stehen. Im Beispiel sind das die 40 Ehrenschleifen und die 40 Ehrenpreise.

 

Zu ermitteln ist der Preisanteil je Tier durch einfache Division aus 85 Preisen/515 Tiere ergibt 0,165 Preise je Tier. Im Umkehrwert heißt das, für je 6 Tiere steht ein Preis zur Verfügung, was einem durchschnittlichen Wert entspricht. Unter 0,125, also 1 Preis auf 8 Tiere sollte er nicht fallen und bei 0,1, also 1 Preis auf 10 Tiere sollte das untere Ende erreicht sein. Die Preise der Kategorie 1 werden durchgehend vergeben und gehen an die am besten bewerteten Kaninchen der Schau. Die Preise der Kategorie 2 werden klassenweise vergeben. Dabei können Einteilungen wiefolgt gewählt werden:

 

  • Jede Rasse und jeder Farbenschlag bildet eine Klasse 
  • jede Rasse bildet getrennt nach Farbenschlägen gemäß Standard Seite 17 (ZG-Klassen) ein Klasse oder
  • jede Rasse bildet eine Klasse
Tabelle 5: Klassenweise Preisverteilung

Nach erfolgter Vergabe der Preise aus Kategorie 1 (je Klasse wird hier nur 1 Preis vergeben1), ergibt sich ein neuer Preisanspruch je Klasse.

Hier werden die in Kategorie 1 vergebenen Preise von Gesamtanspruch je Rasse abgezogen (siehe Mecklenburger Schecken (MSch) in Tabelle 5).

In Kategorie 2 werden zuerst die ganzen Zahlen (vor dem Komma) berücksichtigt. Bei geraden Zahlen erhalten Rang 1 und Rang 2 genau dieselbe Anzahl von Preisen. Bei ungeraden Zahlen wird Rang 1 bevorzugt. Anschließend werden die restlichen Preise auf die Nachkomma-Zahlen von der größten zur kleinsten verteilt, bis alle Preise vergeben sind.

 

Stehen in Rang 1 und Rang 2 (der Kategorie II) unterschiedlich viel Preise zur Verfügung, ist der jeweilige Anteil je Rasse zu ermitteln. So stehen im Rang 1 - 20 Ehrenschleifen und im Rang 2 - 60 Ehrenpreise zur Vergabe. 5 Tiere mit einem Anteil von jeweils 0,165 Preisen je Tier wurden bereits mit Preisen bedacht, was umgerechnet 30,3 Tiere ausmacht. (5 Preise – 0,165 Preise/Tier = 30,30 Tiere). Das ergibt eine neue Tierzahl als Basis, die von der Gesamt-Tierzahl abzuziehen ist: 515 Tiere – 30 Tiere = 485 Tiere. Mit dieser neuen Tierzahl ist der Preisanspruch je Klasse neu zu ermitteln. Das ergibt

 

20/485 = 0,041 Preise je Tier im Rang 1 und

60/485 = 0,124 Preise je Tier im Rang 2.

Tabelle 6: Klassenweise Preisvergabe bei unterschiedlichen hohen Preisanteilen je Rang und Kategorie

Klassenweise Preisvergabe

 

Vor Gestaltung der Preisvergabe müssen die Klassen, in welchen Preise zu vergeben sind, nach dem Grundsatz, jede Rasse bildet eine Klasse geplant werden. Dazu gestattet der Standard (Seite 17) die Zusammenlegung von züchterisch gleich oder ähnlich gelagerten Rassen nach sogenannte Zuchtgruppenklassen. Gäbe es diese nicht, wären alle schwach beschickten Rassen vom Wettbewerb ganz oder teilweise ausgeschlossen. So findet die Preisvergabe getrennt nach den Zuchtgruppenklassen 1 (weiße Rassen) bis zur Klasse 7 (Langhaarrassen) getrennt statt. Zudem sind auf kleineren bis mittelgroßen Ausstellungen je nach Ausschreibung Sonderklassen zu benennen. Diese wären:

 

  • Jugendliche
  • Jungtiere getrennt nach Senioren und jugendlichen Ausstellern 
  • Gastaussteller 
  • jugendliche Gastaussteller 

 

Gastaussteller

Die allgemeine Praxis, einen Gästemeister gesondert zu vergeben widerspricht den Anforderungen der AAB, denn in der Regel werden die Zuchtgruppen der Gastaussteller nicht separat als Klasse von ein und demselben Preisrichter (Preisrichtergruppe) bewertet. Die übliche Praxis sieht keine klassenweise Trennung vor und so erfolgt in der Gästeklasse im Bereich der hochwertigsten Preise eine durchgehende Preisverteilung.

Zu empfehlen ist, alle Gäste gleichermaßen am Wettbewerb über die Zuchtgruppenklassen teilhaben zu lassen. Sie haben so die Möglichkeit, an allen Wettbewerben teilzunehmen, was die Ausstellung für Gäste attraktiver macht. Zudem tragen Gäste dazu bei, ggf. unterbesetzte Klassen aufzufüllen, was in diesen dann einen allgemeinen Wettbewerb um Meistertitel ermöglicht. Damit wird die Schau für alle Aussteller attraktiver.

 

Jugendliche

Jugendliche sollten grundsätzlich einem gesonderten Wettbewerb unterliegen. Dazu ist hier als Ausnahmefall eine durchgehende Preisvergabe über alle Rassen in der Regel zwingend erforderlich. Jugendliche Gastaussteller sollten nur dann eine eigene Klasse bilden, wenn es die Beteiligung zweckmäßig erscheinen lässt. Attraktiver ist auch hier die Zusammenlegung aller jugendlichen Aussteller in einer Klasse.

 

Jungtiere

Bei Jungtieren wird ab Herbstschauen kein Meistertitel vergeben. Werden Jungtiere in der Ausschreibung zugelassen, ist hier ansonsten ein mit den anderen Klassen vergleichbarer Wettbewerb zu garantieren, der aber ebenfalls innerhalb der Klasse als durchgehende Preisverteilung über alle Rassen abläuft. Zweckmäßig ist es, Jungtiere der Senioren von denen der Jugend zu trennen. Eine gesonderte Klasse von Jungtieren der Gästejugend ist in der Regel nicht lohnend und es sollten hier alle unbeschadet ihrer Herkunft zusammen gefasst werden.

 

Zuchtgruppenklassen nach Standard 2004

Diese bilden den Kern der Ausstellung und verfolgen den gestellten Zweck. Zu beachten ist, dass keine Rasse aus dem Wettbewerb ausgeschlossen bleibt. Ist eine Klasse zu schwach besetzt, wird diese mit einer ähnlich gelagerten oder ähnlich schwach besetzten zusammen gelegt, was zulässig ist.

 

Klassenweise Erfassung der Rassen

Im Beispiel entfällt die Gästeklasse. Der Gästemeister wird in der Preisvergabe wie ein Kreismeistertitel geplant. Ansonsten verbleiben die Rassen in ihrer jeweiligen Klasse. Eine Trennung von Jugend und Gästejugend erfolgt nicht. Es wird ein gemeinsamer Meistertitel vergeben. Jungtiere werden in gesonderten Klassen für Jugendliche und Senioren gewertet.

Nachdem feststeht, in welchen Klassen ein Wettbewerb stattfinden soll, werden die Rassen klassenweise anhand der Meldungen erfasst.

Tabelle 7: Klassenweise Erfassung der Meldungen

Die Erfassung erfolgt gleichermaßen über alle Zuchtgruppenklassen und Sonderklassen. Anschließend steht die Tierzahl je Klasse fest:

Tabelle 8: Zusammenstellung der Tierzahl je Klasse

Die Ermittlung zeigt zwei für die Planung der PR-Gruppen wesentliche Ergebnisse:

 

  1. Zuchtgruppenklasse 4 verfügt über weniger als die halbe Gesamt-Tierzahl. Anderenfalls wäre die Bildung einer Unterklasse erforderlich. Gängige Varianten wären das Separieren aller Silberrassen oder aller einfarbigen Rassen oder aller Wienerkaninchen oder aller wildfarbenen Rassen oder anderer, züchterisch immer ähnlich gelagerter Gruppen in eine Unterklasse. 
  2. Klasse 5 ist zu schwach besetzt und soll daher mit einer weiteren zusammengelegt werden. 

 

Planung der Preisrichterkollektionen

Ziel muss es sein, dass jede Preisrichtergruppe unabhängig von den anderen ihre Preise vom Meister bis zum abschließenden Ehrenpreise vergeben kann. Dazu erhalten die Preisrichter von der Ausstellungsleitung die Preisverteilungslisten, die wie im folgenden zu ermitteln sind.

 

Vorbereitend entnehmen wir aus der Gesamtzusammenstellung nach Tabelle 8 die Tierzahlen und stellen sie so zusammen, dass je Preisrichtergruppe ca. jeweils dieselbe Anzahl von Tieren zu bewerten ist. Im Beispiel wären bei 529 Kaninchen 2 Gruppen erforderlich, die jeweils ca. 265 Tiere zu bewerten haben, was in der ABCD-Bewertung einen Anteil von ca. 67 Tieren je Preisrichter ausmacht, womit die zulässige Zahl knapp erreicht wurde. Die Klassen gemäß Tabelle 8 werden so komplett in der Kollektionen der Preisrichtergruppen übertragen, damit diese die klassenweise Preisverteilung unabhängig voneinander vornehmen können. Dazu müssen sie die Klassen jeweils als Ganzes betrachten:

Tabelle 9a
Tabelle 9b

Planung der Preisverteilung

 

Auf unseren heutigen Ausstellungen werden in der Regel ausschließlich Ehrenpreise verschiedener Kategorien vergeben und auf die Vergabe von Geldpreisen verzichtet. Entsprechend ist das Beispiel aufgebaut.

Ehrenpreise der Kategorie I sind die höchsten Preise, von denen maximal soviele zur Verfügung stehen, wie Klassen vorhanden sind. Diese wären:

 

  • Die Kreismeister (KM)
  • Die LV-Ehrenpreise (LVE)
  • Die KV-Ehrenpreise (KVE)
  • Sonder-Ehrenpreise (SE) z.b. für jugendliche Aussteller. 

 

Die Ehrenpreise der Kategorie I sind von der AL über die Klassen zu setzen. Das zu erwartende Ergebnis der Bewertung spielt hierbei keine Rolle, denn die Vergabe der höchsten Preise erfolgt nicht quer über die ganze Schau, sondern getrennt nach Klassen, von denen jede denselben Anspruch sowohl auf die höchsten, als auch auf alle nachfolgenden Preise haben. Entsprechend setzt die Ausstellungsleitung die Ehrenpreise der Kategorie I: Zu Verfügung stehen insgesamt 74 Preise, was einen Anspruch je Tier von 74 Preise / 529 = 0,139 Preise je Tier entspricht. Auf ca. 7 Tiere entfällt ein Preis. Auf die Kategorie I entfallen:

 

  • 7 Kreismeister (KM), davon 1 für Gäste
  • 3 Landesverbandsehrenpreise (LVE)
  • 2 Kreisverbandsehrenpreise (KVE) 

 

Das Setzen der KM bereitet keine Probleme, davon erhält jede ZG-Klasse und die Jugendabteilung jeweils einen. Abweichend zur klassenweisen Preisvergabe ist der Gästemeister zusätzlich durchgehend von allen Preisrichtergruppen zu vergeben. Damit wird man in diesem Ausnahmefall beginnen. 3 LVE entsprechen der Vorgabe des LV Sachsen-Anhalt, nach der auf angefangene 200 Tiere ein LVE entfallen. Diese setzen wir z.b. in die 3 am stärksten beschickten Klassen (Klasse 1, 4 und Jugend). Von den 2 KVE setzt die Ausstellungsleitung einen in die sehr stark beschickte Klasse 4 und einen in die Klasse 6, da nach den Erfahrungen der Vorjahre hier ein überdurchschnittliches Ergebnis zu erwarten ist. Damit ist Kategorie 1 erledigt und es ergibt sich folgende Übersicht:

Tabelle 10: Setzen der Ehrenpreise der Kategorie 1

Ehrenpreise der Kategorie 2 sind

  • Stiftungs-Ehrenpreise, die in Anzahl etwa der Anzahl der Klassen entsprechen, 
  • Ehrenpreise aus dem Kostenbeitrag, die reichlicher zur Verfügung stehen und 
  • z.b. Sach-Ehrenpreise, die abschließend vergeben werden. 

 

Im Beispiel stehen hier 63 Preise zur Verfügung.

  • 15 StE von Sponsoren (Rang 1)
  • 44 E aus dem Kostenbeitrag (Rang 2)
  • 4 Sach-E (z.b. je ein Sack Futter) 

 

Zu ermitteln ist der Preisanteil je Tier und Rang:

  • Rang 1: 15 StE/63 E gesamt = 0,238
  • Rang 2: 44 E/63 E gesamt = 0,6985
  • Rang 3: 4 Sach-E/63 E gesamt = 0,0635 

 

Bei der Vergabe sind die bereits vergebenen Preise der Kategorie I abzuziehen und der Restanspruch mit dem oben ermittelten Anteilsfaktor zu multiplizieren. Daraus ergeben sich dann die Preise des 1 Ranges der Kategorien II (StE). Für alle weiteren Ränge ist analog zu verfahren.

Tabelle 11: Ermittlung der Preisanteile für den Rang 1 der Kategorie II (StE)

Für die Ermittlung der Preisanteile in den jeweils nachfolgenden Rängen ist zuerst der Restanspruch je Klasse zu ermitteln, wie hier am Beispiel der weißen Rassen:

 

Restanspruch aus Tabelle 11: 6,53

Preisanteil StE aus Tabelle 11: 1,55

vergebene Preise StE: 2

 

Restanteil zu übernehmen in die Ermittlung für den Rang Ehrenpreis:

 

6,53 – 2 = 4,53 + 1,55 = 6,08

 

Dieser Wert wird multipliziert mit dem Preisanteil für den Rang Ehrenpreis:

 

6,08 * 0,6985 = 4,25

 

Daraus folgt, dass die weißen Rassen einen Anspruch auf 4 von insgesamt 44 Ehrenpreis haben. Entsprechend ist für alle weiteren Klassen zu verfahren.

 

Den Preisanspruch im letzten Rang (Sach-Ehrenpreise) wird durch einfache Subtraktion aus dem Preisanspruch gesamt minus bereits vergebener Preise ermittelt.

Beispiel: Weiße Rassen Anspruch 8,53 Preise – 2 Preise vergeben in Kategorie I – 2 Preise vergeben in Rang 1 Kategorie II – 4 Preise vergeben in Rang 2 Kategorie II + 0,25 Preise nicht erfüllt in Kategorie II = 0,78 Preise Restanspruch.

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