Landesverband der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalt e.V.
Landesverband der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalt e.V.

Landeszüchtertag am 9. Juli 2023 in Wolmirstedt

Schwimmbadstr. 1 | 39326 Wolmirstedt

Im November letzten Jahres ist die geänderte Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Kraft getreten. Konnten bis zur Anpassung für Pelztiere (darunter vielen unter anderem auch Kaninchen) eigene Kostensätze durch den Tierarzt festgesetzt werden, wurde die Höhe des tierärztlichen Honorars nun verbindlich für alle Tierärzte geregelt. Verbunden mit gestiegenen Einkaufspreisen für den RHD-Impfstoff können unter Umständen erhebliche Preissteigerungen auf uns zukommen.

 

Ein am 19.04.2023 im Landwirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt geführtes Gespräch, wie ggf. die Kosten für die organisierten Rassekaninchenzüchter, durch die Einrichtung von z.B. Impfbeauftragte in den Vereinen oder Kreisverbänden, abgemildert werden können, brachte kein konkretes Ergebnis. Das Landwirtschaftsministerium ist nur ausführende Behörde für eine Bundesverordnung. Zum Erlassen von weiteren Ausnahmetatbeständen für ehrenamtliche Rassekaninchenzüchter ist ausschließlich das Bundeslandwirtschaftsministerium berechtigt. Unser ZDRK-Präsident hat u.a. auch wegen dieser Problematik um ein Gespräch bei der zuständigen Staatssekretärin des Bundeslandwirtschaftsministeriums gebeten.

 

Da wir jedoch „vor die Impflage“ kommen müssen, haben wir unterschiedliche Überlegungen angestrengt, wie wir einen möglichst hohen Impfschutz unserer Bestände bei halbwegs vertretbaren Preisen sicherstellen können. Weiterhin haben wir überlegt, ob unser Beschluss zu einer verpflichtenden wirksamen RHD-Impfung aller Ausstellungstiere angesichts der gestiegenen Kosten für eine Impfung aktuell weiter angebracht ist oder ob hier ggf. Anpassungen erforderlich sind.

 

Im Wesentlichen können unsere Überlegungen wie folgt skizziert werden:

 

  • In jedem Fall muss gelten: Unsere Kaninchenbestände können nur durch eine wirksame Impfung gegen alle Varianten der RHD geschützt werden. Eine möglichst flächendeckende Impfung der Zucht- und Jungtiere sollte sichergestellt werden!
  • Das kann erreicht werden, in dem der Landesverband zusammen mit den Kreisverbänden Impfaktionen, wie wir Sie 2016 bereits erfolgreich durchgeführt haben, organisiert. Denn nur über den Einkauf größerer Mengen kommen die von uns beauftragten Tierärzte in den Genuss von Rabattsätzen beim Großhandel.
  • Die Impfrahmenbedingungen werden so angepasst, dass die RHD-Impfung nur noch „dringend empfohlen“ wird. Die Aussteller geben beim Einsetzen der Tiere zu den Ausstellungen lediglich an, ob die Tiere geimpft oder ungeimpft sind. Das soll die Ausstellungsleitungen in die Lage versetzen, bei einem möglichen RHD-Ausbruch während einer laufenden Ausstellung zusammen mit dem Amtsveterinär gezielte Maßnahmen treffen zu können.
  • Gleichzeitig erfolgt in den Ausstellungsbedingungen die Klarstellung, dass eine Entschädigung für verendete Tiere laut AAB nur dann erfolgt, wenn dies auf unsachgemäße Behandlung der Tiere durch die Ausstellungsleitung verursacht wurde. Eine RHD-Erkrankung bzw. eine RHD-Ansteckung kann darunter nicht fallen.

 

Da Beschlüsse, die auf einer Mitgliederversammlung bzw. Jahreshauptversammlung gefasst wurden, eben nur durch dieses Gremium aufgehoben oder angepasst werden können, möchte ich den Landeszüchtertag am 09.07.2023 dazu nutzen, um mit Euch gemeinsam das weitere Vorgehen abzustimmen. 

 

Daher lade ich Euch zum Landeszüchtertag / Mitgliederversammlung am 09.07.2023 ab 10:00 Uhr in das Kurfürst-Joachim-Friedrich-Gymnasium (Schwimmbadstraße 1, 39326 Wolmirstedt) sehr herzlich ein. 

 

Für den Landesvorstand

 

Mike Hennings

LV-Vorsitzender

Tagesordnung zum Landeszüchtertag
Tagesordnung Landeszüchtertag.pdf
PDF-Dokument [476.2 KB]
Beschlussempfehlung zur Anpassung der Impfrahmenbedingungen
Beschlussempfehlung.pdf
PDF-Dokument [498.7 KB]
§ 43 Tierimpfstoffverordnung (TierimpfVO)
TierimpfstoffVO_Paragrah 43.pdf
PDF-Dokument [58.4 KB]
§ 44 Tierimpfstoffverordnung (TierimpfVO)
Beschreibt die Ausnahmen von § 43 TierimpfVO z.B. für gewerbsmäßige Züchter
TierimpfstoffVO_Paragrah 44.pdf
PDF-Dokument [679.9 KB]

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